{"id":6112,"date":"2021-04-16T18:25:44","date_gmt":"2021-04-16T16:25:44","guid":{"rendered":"http:\/\/slauschek.photography\/cms\/?page_id=6112"},"modified":"2024-10-08T19:07:35","modified_gmt":"2024-10-08T17:07:35","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/slauschek.photography\/cms\/agb\/","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"\n<figure class=\"wp-block-table\"><table><tbody><tr><td><strong>AGB &#8211; Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen<\/strong><br>Herausgegeben von der Bundesinnung der Fotografen und dem RSV<\/td><\/tr><tr><td><em>Stand: 16.04.2021<\/em><\/td><\/tr><tr><td><strong>1. Anwendbarkeit der Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen<\/strong><br>Die \u00f6sterreichischen Berufsfotografen schlie\u00dfen nur zu diesen Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen ab. Mit der Auftragserteilung anerkennt der Auftraggeber deren Anwendbarkeit. Abweichende Vereinbarungen k\u00f6nnen rechtswirksam nur schriftlich getroffen werden. Diese Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen gehen allf\u00e4lligen Gesch\u00e4ftsbedingungen des Auftraggebers oder des Mittlers vor.<br><br><strong>2. Urheberrechtliche Bestimmungen<\/strong><br>2.1 Alle Urheber- und Leistungsschutzrechte des Lichtbildherstellers (\u00a7\u00a71, 2 Abs. 2, 73ff UrhG) stehen dem Fotografen zu. Nutzungsbewilligungen (Ver\u00f6ffentlichungsrechte etc.) gelten nur bei ausdr\u00fccklicher Vereinbarung als erteilt. Der Vertragspartner erwirbt in diesem Fall eine einfache (nicht exklusive und nicht ausschlie\u00dfende), nicht \u00fcbertragbare (abtretbare) Nutzungsbewilligung f\u00fcr den ausdr\u00fccklich vereinbarten Verwendungszweck und innerhalb der vereinbarten Grenzen (Auflageziffer, zeitliche und \u00f6rtliche Beschr\u00e4nkung etc.); im Zweifel ist der in der Rechnung bzw. im Lieferschein angef\u00fchrten Nutzungsumfang ma\u00dfgebend. Jedenfalls erwirbt der Vertragspartner nur soviel Rechte wie es dem offengelegten Zweck des Vertrags (erteilten Auftrags) entspricht. Mangels anderer Vereinbarung gilt die Nutzungsbewilligung nur f\u00fcr eine einmalige Ver\u00f6ffentlichung (in einer Auflage), nur f\u00fcr das ausdr\u00fccklich bezeichnete Medium des Auftraggebers und nicht f\u00fcr Werbezwecke als erteilt.<br><br>2.2 Der Vertragspartner ist bei jeder Nutzung (Vervielf\u00e4ltigung, Verbreitung, Sendung etc.) verpflichtet, die Herstellerbezeichnung (Namensnennung) bzw. den Copyrightvermerk im Sinn des WURA (Welturheberrechtsabkommen) deutlich und gut lesbar (sichtbar), insbesonders nicht gest\u00fcrzt und in Normallettern, unmittelbar beim Lichtbild und diesem eindeutig zuordenbar anzubringen wie folgt:<br>Foto: \u00a9 Harald Slauschek|Slauschek.Photography<br>Dies gilt auch dann, wenn das Lichtbild nicht mit einer Herstellerbezeichnung versehen ist. Jedenfalls gilt diese Bestimmung als Anbringung der Herstellerbezeichnung im Sinn des \u00a7 74 Abs 3. UrhG. Ist das Lichtbild auf der Vorderseite (im Bild) signiert, ersetzt die Ver\u00f6ffentlichung dieser Signatur nicht, wenn die \u00c4nderungen nach dem, dem Fotografen bekannten Vertragszweck erforderlich sind.<br><br>2.3 Jede Ver\u00e4nderung des Lichtbildes bedarf der schriftlichen Zustimmung des Fotografen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die \u00c4nderung nach dem, dem Fotografen bekannten Vertragszweck erforderlich ist.<br><br>2.4 Die Nutzungsbewilligung gilt erst im Fall vollst\u00e4ndiger Bezahlung des vereinbarten Aufnahme- und Verwendungshonorars und nur dann als erteilt, wenn eine ordnungsgem\u00e4\u00dfe Herstellerbezeichnung \/ Namensnennung (Punkt 2.2 oben) erfolgt.<br><br>2.5 Anstelle des \u00a7 75 UrhG gilt die allgemeine Vorschrift des \u00a7 42 UrhG.<br><br>2.6 Im Fall einer Ver\u00f6ffentlichung sind zwei kostenlose Belegexemplare zuzusenden. Bei kostspieligen Produkten (Kunstb\u00fccher, Videokassetten) reduziert sich die Zahl der Belegexemplare auf ein St\u00fcck.<br><br><strong>3. Eigentum am Filmmaterial &#8211; Archivierung<\/strong><br>3.1 Das Eigentumsrecht am belichteten Filmmaterial (Negative, Diapositive etc.) steht dem Fotografen zu. Dieser \u00fcberl\u00e4\u00dft dem Vertragspartner gegen vereinbarte und angemessene Honorierung die f\u00fcr die vereinbarte Nutzung erforderliche Aufsichtsbilder ins Eigentum; Diapositive (Negative nur im Fall schriftlicher Vereinbarung) werden dem Vertragspartner nur leihweise gegen R\u00fcckstellung nach Gebrauch auf Gefahr und Kosten des Vertragspartners zur Verf\u00fcgung gestellt, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Ist dies der Fall, gild die Nutzungsbewilligung gleichfalls nur im Umfang des Punktes 2.1 als erteilt.<br><br>3.2 Der Fotograf ist berechtigt, die Lichtbilder in jeder ihm geeignet erscheindenden Weise (auch auf der Vorderseite) mit seiner Herstellerbezeichnung zu versehen. Der Vertragspartner ist verpflichtet, f\u00fcr die Integrit\u00e4t der Herstellerbezeichnung zu sorgen, und zwar insbesondere bei erlaubter Weitergabe an Dritte (Drucker etc.). Erforderlichenfalls ist die Herstellerbezeichnung anzubringen bzw. zu erneuern. Dies gilt insbesoners auch f\u00fcr alle bei der Herstellung erstellten Vervielf\u00e4ltigungsmittel (Lithos, Platten etc).<br><br>3.3 Der Fotograf wird die Aufnahme ohne Rechtspflicht archivieren. Im Fall des Verlusts oder der Besch\u00e4digung stehen dem Vertragspartner keinerlei Anspr\u00fcche zu.<br><br><strong>4. Anspr\u00fcche Dritter<\/strong><br>F\u00fcr die Einholung einer allenfalls erforderlichen Zustimmung abgebildeter Gegenst\u00e4nde (z.B. Werke der Bildenden Kunst, Muster und Modelle, Marken, Fotovorlagen etc.) oder Personen (z.B. Modelle) hat der Vertragspartner zu sorgen. Er h\u00e4lt den Fotografen diesbez\u00fcglich schad- und klaglos, insbesonders hinsichtlich der Anspr\u00fcche nach \u00a7\u00a7 78 UhrG, 1041 ABGB. Der Fotograf garantiert die Zustimmung von Berechtigten (Urheber, abgebildete Personen etc.), insbesonders von Modellen, nur im Fall ausdr\u00fccklicher schriftlicher Zusage f\u00fcr die vertraglichen Verwendungszwecke (Punkt 2.1).<br><br><strong>5 Verlust und Besch\u00e4digung<\/strong><br>5.1 Im Fall des Verlusts oder der Besch\u00e4digung von \u00fcber Auftrag hergestellten Aufnahmen (Diapositive, Negativmaterial) haftet der Fotograf &#8211; aus welchem Rechtstitel immer &#8211; nur f\u00fcr Vorstatz und grobe Fahrl\u00e4ssigkeit. Die Haftung ist auf eigenes Verschulden und dasjenige seiner Bediensteten beschr\u00e4nkt; f\u00fcr Dritte (Labors etc.) haftet der Fotograf nur f\u00fcr Vorsatz und grobe Fahrl\u00e4ssigkeit bei der Auswahl. Jede Haftung ist auf die Materialkosten und die kostenlose Wiederhohlung der Aufnahmen (soferne und soweit dies m\u00f6glich ist) beschr\u00e4nkt. Weitere Anspr\u00fcche stehen dem Auftraggeber nicht zu; der Fotograf haftet insbesondere nicht f\u00fcr allf\u00e4llige Reise- und Aufenthaltsspesen sowie f\u00fcr Drittkosten (Modelle, Assistenten, Visagisten und sonstiges Aufnahmepersonal) oder f\u00fcr entgangenen Gewinn und Folgesch\u00e4den.<br><br>5.2 Punkt 5.1 gilt entsprechend f\u00fcr den Fall des Verlusts oder der Besch\u00e4digung \u00fcbergebener Vorlagen (Filme, Layouts, Display-St\u00fccke, sonstige Vorlagen etc.) und \u00fcbergebene Produkte und Requisiten. Wertvollere Gegenst\u00e4nde sind vom Vertragspartner zu versichern.<br><br>5.3 Eine Valorisierung der genannten Betr\u00e4ge bleibt vorbehalten.<br><br><strong>6 Leistung und Gew\u00e4hrleistung<\/strong><br>6.1 Der Fotograf wird den erteilten Auftrag sorgf\u00e4ltig ausf\u00fchren. Er kann den Auftrag auch &#8211; zur G\u00e4nze oder zum Teil &#8211; durch Dritte (Labors etc.) ausf\u00fchren lassen. Soferne der Vertragspartner keine schriftlichen Anordnungen trifft, ist der Fotograf hinsichtlich der Art der Durchf\u00fchrung des Auftrags frei. Dies gilt insbesonders f\u00fcr die Bildauffassung, die Auswahl der Fotomodelle, des Aufnahmeorts und der angewendeten optischen-technischen (fotografischen) Mittel. Abweichungen von fr\u00fcheren Lieferungen stellen als solche keinen Mangel dar.<br><br>6.2 F\u00fcr M\u00e4ngel, die auf unrichtige oder ungenaue Anweisungen des Vertragspartners zur\u00fcckzuf\u00fchren sind, wird nicht gehaftet (\u00a7 1168a ABGB). Jedenfalls haftet der Fotograf nur f\u00fcr Vorsatz und grobe Fahrl\u00e4ssigkeit.<br><br>6.3 Der Vertragspartner tr\u00e4gt das Risiko f\u00fcr alle Umst\u00e4nde, die nicht in der Person des Fotografen liegen, wie Wetterlage bei Au\u00dfenaufnahmen, rechtzeitige Bereitstellung von Produkten und Requisiten, Ausfall von Modellen, Reisebehinderungen etc.<br><br>6.4 Sendungen reisen auf Kosten und Gefahr des Vertragspartners.<br><br>6.5 Alle Beanstandungen m\u00fcssen l\u00e4ngstens innerhalb von 8 Tagen nach Lieferung schriftlich und unter Vorlage alle Unterlagen erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Leistung als auftragsgem\u00e4\u00df erbracht. Die Gew\u00e4hrleistungsfrist betr\u00e4gt drei Monate.<br><br>6.6 Im Fall der Mangelhaftigkeit steht dem Vertragspartner nur ein Verbesserungsanspruch durch den Fotografen zu. Ist eine Verbesserung unm\u00f6glich oder wird sie vom Fotografen abgelehnt, steht dem Vertragspartner ein Preisminderungsanspruch zu. F\u00fcr unerhebliche M\u00e4ngel wird nicht gehaftet. Farbdifferenzen bei Nachbestellungen gelten nicht als erheblicher Mangel. Punkt 5.1 gilt entsprechend.<br><br>6.7 Fixgesch\u00e4fte liegen nur bei ausr\u00fccklicher schriftlicher Vereinbarung vor. Im Fall allf\u00e4lliger Lieferverz\u00f6gerungen gilt 5.1 entsprechend.<br><br>6.8 Die Honorar- und Lizenzgeb\u00fchrenanspr\u00fcche stehen unabh\u00e4ngig davon zu, ob das Material urheber- und \/ oder leistungsschutzrechtlich (noch) gesch\u00fctzt ist.<br><br><strong>7. Werklohn<\/strong><br>7.1 Mangels ausdr\u00fccklicher schriftlicher Vereinbarung steht dem Fotografen ein Werklohn (Honorar) nach seinen jeweils g\u00fcltigen Preislisten, sonst ein angemessenes Honorar zu.<br><br>7.2 Das Honorar steht auch f\u00fcr Layout- oder Pr\u00e4sentationsaufnahmen sowie dann zu, wenn eine Verwertung unterbleibt oder von der Entscheidung Dritter abh\u00e4ngt. Auf das Aufnahmehonorar werden in diesem Fall keine Preisreduktionen gew\u00e4hrt.<br><br>7.4 Im Zuge der Durchf\u00fchrung der Arbeiten vom Vertragspartner gew\u00fcnschte \u00c4nderungen gehen zu seinen Lasten.<br><br>7.5 Konzeptionelle Leistungen (Beratung, Layout, sonstige grafische Leistungen etc.) sind im Aufnahmehonorar nicht enthalten. Dasselbe gilt f\u00fcr einen \u00fcberdurchschnittlichen organisatorischen Aufwand oder einen solchen Besprechungsaufwand.<br><br>7.6 Nimmt der Vertragspartner von der Durchf\u00fchrung des erteilten Auftrags aus welchen Gr\u00fcnden immer Abstand, steht dem Fotografen mangels anderer Vereinbarung die H\u00e4lfte des Honorars zuz\u00fcglich aller tats\u00e4chlich angefallenen Nebenkosten zu. Im Fall unbedingt erforderlicher Termin\u00e4nderung (z.B. aus Gr\u00fcnden der Wetterlage) sind ein dem vergeblich erbracht bzw. reserviertem Zeitaufwand entsprechendes Honorar und alle Nebenkosten zu bezahlen.<br><br>7.7 Das Honorar versteht sich zuz\u00fcglich Umsatzsteuer in ihrer jeweiligen gesetzlichen H\u00f6he.<br><br><strong>8. Lizenzhonorar<\/strong><br>8.1 Soferne nicht ausdr\u00fccklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, steht dem Fotografen im Fall der Erteilung einer Nutzungsbewilligung ein Ver\u00f6ffentlichungshonorar in vereinbarter oder angemessener H\u00f6he gesondert zu.<br><br>8.2 Das Ver\u00f6ffentlichungshonorar versteht sich zuz\u00fcglich Umsatzsteuer in ihrer jeweiligen gesetzlichen H\u00f6he.<br><br>8.3 Unbeschadet aller gesetzlichen Anspr\u00fcche nach den \u00a7\u00a7 81ff und 91ff UrhG gilt im Fall der Verletzung der Urheber- und\/oder Leistungsschutzrechte an den vertragsgegenst\u00e4ndlichen Aufnahmen folgendes: Die Anspr\u00fcche nach \u00a7 87 UrhG stehen unabh\u00e4ngig von einem Verschulden zu. Im Fall der Verletzung des Rechts auf Herstellerbezeichnung steht als immaterieller Schaden (\u00a7 87 Abs. 2 UrhG) vorbehaltlich eines hinzukommenden Verm\u00f6gensschadens (\u00a7 87 Abs. 1 UrhG) zumindest ein Betrag in der H\u00f6he des angemessenen Entgelts (\u00a786 UrhG) zu. Der Auskunftsanspruch nach \u00a7 87a Abs. 1 UrhG gilt auch f\u00fcr den Beseitigungsanspruch.<br><br><strong>9. Zahlung<\/strong><br>9.1 Mangels anderer ausdr\u00fccklicher schriftlicher Vereinbarungen ist bei Auftragserteilung eine Akontozahlung in der H\u00f6he von 50% der voraussichtlichen Rechnungssumme zu leisten. Soferne nicht ausdr\u00fccklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, ist das Resthonorar nach Rechnungslegung sofort bar zur Zahlung f\u00e4llig. Sofern kein Zahlungsziel vereinbart wird, sind die gelegten Rechnungen l\u00e4ngstens binnen 8 Tagen ab Rechnungslegung zur Zahlung f\u00e4llig. Die Rechnungen sind ohne jeden Abzug und spesenfrei zahlbar. Im Fall der \u00dcbersendung (Postanweisung, Bank- oder Postsparkassen\u00fcberweisung etc.) gilt die Zahlung erst mit Verst\u00e4ndigung des Fotografen vom Zahlungseingang als erfolgt. Das Risiko des Postwegs gerichtlicher Eingaben (Klagen, Exekutionsantr\u00e4ge) gehen zu Lasten des Vertragspartners. Verweigert der Vertragspartner (Auftraggeber) die Annahme wegen mangelhafter Erf\u00fcllung oder macht er Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche geltend, ist das Honorar gleichwohl zur Zahlung f\u00e4llig.<br><br>9.2 Bei Auftr\u00e4gen, die mehrere Einheiten umfassen, ist der Fotografen berechtigt, nach Lieferung jeder Einzelleistung Rechnung zu legen.<br><br>9.3 Im Fall des Verzugs gelten &#8211; unbeschadet \u00fcbersteigender Schadenersatzanspr\u00fcche &#8211; Zinsen und Zinseszinsen in der H\u00f6he von 5% \u00fcber der jeweiligen Bankrate ab dem F\u00e4lligkeitstag als vereinbart. F\u00fcr Zwecke der Zinsenberechnung ist f\u00fcr das jeweilige Kalenderjahr die am 2. J\u00e4nner des entsprechenden Jahres festgesetzte Bankrate f\u00fcr das gesamte Kalenderjahr ma\u00dfgebend.<br><br>9.4 Mahnspesen und die Kosten &#8211; auch au\u00dfergerichtlicher &#8211; anwaltlicher Intervention gehen zu Lasten des Vertragspartners.<br><br>9.5 Soweit gelieferte Bilder ins Eigentum des Vertragspartners \u00fcbergehen, geschieht dies erst mit vollst\u00e4ndiger Bezahlung des Aufnahmehonorars samt Nebenkosten.<br><br><strong>10 Schlu\u00dfbestimmungen<\/strong><br>10.1 Erf\u00fcllungsort und Gerichsstand ist der Betriebssitz des Fotografen. Im Fall der Sitzverlegung k\u00f6nnen Klagen am alten und am neuen Betriebssitz anh\u00e4ngig gemacht werden.<br><br>10.2 Das Produkthaftpflichtgesetz (PHG) ist nicht anwendbar; jedenfalls wird eine Haftung f\u00fcr andere als Personensch\u00e4den ausgeschlossen, wenn der Vertragspartner Unternehmer ist. Im \u00fcbrigen ist \u00f6sterreichisches Recht anwendbar, das auch dem internationalen Kaufrecht vorgeht.<br><br>10.3 Schad- und Klagsloshaltung umfassen auch die Kosten au\u00dfergerichtlicher Rechtsverteidigung.<br><br>10.4 Diese Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen gelten insoweit nicht, als zwingende Bestimmungen des KSchG entgegenstehen. Teilnichtigkeit einzelner Bestimmungen (des Vertrags) ber\u00fchrt nicht die G\u00fcltigkeit der \u00fcbrigen Vertragsbestimmungen.<br><br>10.5 Diese Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen gelten f\u00fcr von Fotografen auftragsgem\u00e4\u00df hergestellte Filmwerke oder Laufbilder sinngem\u00e4\u00df, und zwar unabh\u00e4ngig von dem angewendeten Verfahren und der angewendeten Technik (Schmalfilm, Video, DAT etc.).\u00a0<br><br><strong>11 Datenschutz <\/strong><br>Im Sinne der Informationspflicht der Europ\u00e4ischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) haben wir unsere <a title=\"Datenschutzerkl\u00e4rung\" href=\"https:\/\/slauschek.photography\/cms\/datenschutzerklaerung\/\">Datenschutzerkl\u00e4rung<\/a> auf unserer Homepage ver\u00f6ffentlicht. <br><br><strong><strong>Slauschek.Photography<\/strong><br><\/strong>Harald Slauschek<br>Franz-Grillparzer-Gasse 5<br>A-2345 Brunn\/Geb. &#8211; Austria\/Europe<br><br><a title=\"Impressum\" href=\"https:\/\/slauschek.photography\/cms\/impressum\/\">Mehr Daten &amp; Impressum&#8230;<\/a><\/td><\/tr><\/tbody><\/table><\/figure>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":24,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"jetpack_post_was_ever_published":false,"footnotes":""},"class_list":["post-6112","page","type-page","status-publish","hentry"],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v27.4 - 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